Vertrag von Lissabon
Die Staats- und Regierungschefs haben bei ihrer Tagung am
18./19. Oktober 2007 einen neuen EU-Vertrag angenommen, der die Union demokratischer und effizienter machen soll. Der "Vertrag von Lissabon" ersetzt dabei die gescheiterte EU-Verfassung. Er wurde am
13. Dezember 2007 unterzeichnet und wurde bis November 2009 von allen 27 Mitgliedstaaten ratifiziert. Er trat am 1. Dezember 2009 in Kraft.
Der Reformvertrag ändert nicht alles in der EU, sondern überarbeitet die bestehenden EU-Verträge, nämlich den Vertrag über die Europäische Union und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, welcher in "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" (AEUV) umbenannt werden soll.
Dennoch bringt der neue Vertrag eine Reihe von wichtigen Neuregelungen. Damit soll die Europäische Union fit gemacht werden, um auch mit 27 Mitgliedern und auch nach weiteren möglichen Erweiterungsschritten die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts erfolgreich bewältigen zu können.
Die wichtigsten Neuregelungen - eine Zusammenfassung:
Mehr Demokratie in Europa
Mit dem neuen Vertrag werden die Rechte des Europäischen Parlaments erheblich ausgeweitet. Das Europäische Parlament erhält in beinahe allen Bereichen der gemeinschaftlichen Gesetzgebung ein Mitentscheidungsrecht und sieht seine politische Rolle erheblich gestärkt. So hat das Parlament in ganz entscheidenden Bereichen wie etwa der Justiz- und Innenpolitik in Zukunft mehr Mitspracherecht. Insgesamt umfasst das EU-Parlament nur noch 751 Sitze (inklusive Parlamentspräsident), wobei das Gewicht kleinerer und mittelgroßer Länder gestärkt wird. Österreich ist mit
19 Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten.
Die Charta der Grundrechte wird rechtlich verbindlich. Menschenrechte, Grundrechte für Ältere, Kinder und Familien sowie die sozialen Grundrechte können nun auch vor dem Europäischen Gerichtshof geltend gemacht werden.
Eine neue Form des europäischen Bürgerbegehrens bringt ein Mehr an unmittelbarer Demokratie und Mitgestaltungsmöglichkeit für die Bürger. Aber auch die nationalen Parlamente werden aufgewertet und erhalten ein direktes Mitspracherecht im europäischen Gesetzgebungsprozess.
Eine handlungsfähigere Union
Für die Entscheidungsfindung im Rat der Europäischen Union gilt in Hinkunft eine neue Regel, das Prinzip der doppelten Mehrheit. Dies bedeutet, dass 55 Prozent der Mitgliedstaaten und 65 Prozent der EU-Bevölkerung hinter einem EU-Gesetzgebungsvorschlag stehen müssen, damit dieser mit qualifizierter Mehrheit angenommen wird. Dieses neue Abstimmungssystem wird jedoch erst ab 2014 in Kraft treten, mit einer zusätzlichen Übergangsperiode bis 2017, während der zusätzliche Bestimmungen gelten, mit denen eine Entscheidung einfacher zu blockieren sein wird.
Zudem werden Entscheidungen im Rat häufiger als bisher mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden können. So wird die qualifizierte Mehrheitsabstimmung auf 40 neue Politikbereiche ausgeweitet, besonders solche, die in Zusammenhang stehen mit Asyl, Einwanderung, polizeilicher Zusammenarbeit und justizieller Kooperation in strafrechtlichen Angelegenheiten.
Ein Präsident des Europäischen Rates leitet die Sitzungen der Staats- und Regierungschefs und bereitet diese vor. Er wird für zweieinhalb Jahre gewählt.
Ein Hoher Repräsentant der EU für Äußere Angelegenheiten und Sicherheitspolitik vertritt die Europäische Union nach. Dieser neue "Außenminister" ersetzt den gegenwärtigen Repräsentanten für Außenpolitik und den Kommissar für Außenbeziehungen und gehört der Europäischen Kommission als Vizepräsident angehören. Er soll von einem Auswärtigen Dienst der EU in dem Ratssekretariat, die Europäische Kommission und Diplomaten der nationalen auswärtigen Dienste im Team zusammenarbeiten, unterstützt werden. Der Hohe Vertreter leitet überdies den Ministerrat für auswärtige Beziehungen. Er soll auch EU-Positionen im Sicherheitsrat der UNO erläutern.
Ab 2014 wird die Europäische Kommission verkleinert, damit sie noch effizienter arbeiten kann. Dabei ist sichergestellt, dass bei der Auswahl der Kommissarinnen und Kommissare kein Mitgliedstaat bevorzugt und keiner benachteiligt wird. Der Kommissions-Präsident bekommt unter anderem die Möglichkeit, ein Mitglied der Kommission ohne langwieriges Verfahren zum Rücktritt zu veranlassen, wenn dies erforderlich werden sollte.
Klare Zuständigkeiten
Der neue Vertrag bringt eine klarere Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten. Erstmals wird es eine genaue Zuordnung dieser Zuständigkeiten geben. So wird klargestellt, dass öffentliche Dienstleistungen - ob von wirtschaftlichem oder von nicht-wirtschaftlichem Interesse - in die Zuständigkeit der nationalen bzw. regionalen oder lokalen Behörden fallen.
Im Vertrag wird auch erstmals festgehalten, dass die Übertragung von Kompetenzen an die EU keine Einbahnstraße ist, sondern dass sie von den Mitgliedstaaten auch wieder zurückgenommen werden können. Außerdem können die nationalen Parlamente Einwände gegen Vorschläge für neue Bestimmungen erheben, wenn diese ihrer Ansicht nach die EU-Zuständigkeiten überschreiten würden. Grundsätzlich sollen nämlich regionale oder lokale Probleme auch auf diesen Ebenen gelöst werden (Subsidiaritätsprinzip).
Dafür erhält die Europäische Union neue Zuständigkeiten in Bereichen, in denen diese mit einem nachweisbaren Mehrwert tätig werden kann. Die Sicherheit der Energieversorgung und der Kampf gegen den Klimawandel sind so zwei neue Themenbereiche, in denen die Europäische Union mit gemeinsamen Maßnahmen ein Plus für die Menschen erreichen kann.


