Die vier Grundfreiheiten
Seit Beginn des europäischen Einigungsprozesses war die Schaffung eines gemeinsamen Markts ein zentrales Anliegen der Europäischen Gemeinschaft. Die ab 1985 in Angriff genommene Einführung eines europäischen Binnenmarkts sollte vor allem durch
- die Beseitigung bzw. Vereinheitlichung der Personen-, Waren- und Verkehrskontrollen an den Binnengrenzen und
- die Aufhebung administrativer Hemmnisse (Vereinheitlichung von Ausbildungsstandards, Anerkennung von Befähigungsnachweisen und Diplomen, etc.)
erreicht werden.
Gemäß Artikel 14 des EG-Vertrags umfasst der Binnenmarkt in diesem Sinn einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital verwirklicht ist.


